Behandlungspflege
   
  Aufgrund der "Verordnung für häusliche Krankenpflege" des zuständigen Arztes wird von uns sog. Behandlungspflege erbracht, entweder um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern oder aber um Krankenhausbehandlung zu vermeiden.
   
  Die Erbringung geschieht, wie bei all unseren Leistungen vor allem unter der Berücksichtigung unserer Standards, Hygienerichtlinien und der sonstigen relevanten Gesetzestexte.
   
  Wir erbringen folgende Arten von Behandlungspflege gemäß § 37 SGB V
(in alphabetischer Reihe):
   
 
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • An- und Ablegen von Kompressionsstrümpfen
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Blutzuckermessung
  • Dekubitusbehandlung
  • Einläufe, Klistiere
  • Einreibung von Medikamenten (s. Medikamentenabgabe)
  • Enterale Ernährung
  • Infusionen in Zusammenarbeit mit dem Arzt (nach Rücksprache durch die PDL)
  • Inhalationen
  • Injektionen (s.c., i.m.), Richten von Injektionen zur Selbstapplikation
  • Legen von Blasendauerkathetern bei Mann und Frau
  • Legen von Magensonden (nach Rücksprache durch die PDL)
  • Medikamentenabgabe, gleich welcher Applikationsform
  • Parenterale Ernährung
  • Stomabehandlung
  • Ulcus cruris Behandlung (b.B. und nach Anordnung incl. Wundreinigung, Spülung, Kompressionsverband)
  • Verbandswechsel (ZVK, Pufi, PEG, PEJ, Wundverbände)
  • Versorgung mit Trachealkanülen (nach Rücksprache durch die PDL)
  • Wundbehandlungen aller Art
   
  Grundsätzlich werden alle diese Leistungen auf ärztliche Anordnung hin und b.B. auch als Anleitungsleistungen erbracht.