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Behandlungspflege |
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Aufgrund der "Verordnung für häusliche Krankenpflege"
des zuständigen Arztes wird von uns sog. Behandlungspflege erbracht,
entweder um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern oder aber
um Krankenhausbehandlung zu vermeiden. |
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Die Erbringung geschieht, wie bei all unseren Leistungen vor allem unter
der Berücksichtigung unserer Standards, Hygienerichtlinien
und der sonstigen relevanten Gesetzestexte. |
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Wir erbringen folgende Arten von Behandlungspflege
gemäß § 37 SGB V
(in alphabetischer Reihe): |
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- Absaugen der oberen Luftwege
- An- und Ablegen von Kompressionsstrümpfen
- Auflegen von Kälteträgern
- Blutzuckermessung
- Dekubitusbehandlung
- Einläufe, Klistiere
- Einreibung von Medikamenten (s. Medikamentenabgabe)
- Enterale Ernährung
- Infusionen in Zusammenarbeit mit dem Arzt (nach Rücksprache durch
die PDL)
- Inhalationen
- Injektionen (s.c., i.m.), Richten von Injektionen zur Selbstapplikation
- Legen von Blasendauerkathetern bei Mann und Frau
- Legen von Magensonden (nach Rücksprache durch die PDL)
- Medikamentenabgabe, gleich welcher Applikationsform
- Parenterale Ernährung
- Stomabehandlung
- Ulcus cruris Behandlung (b.B. und nach Anordnung incl. Wundreinigung,
Spülung, Kompressionsverband)
- Verbandswechsel (ZVK, Pufi, PEG, PEJ, Wundverbände)
- Versorgung mit Trachealkanülen (nach Rücksprache durch die
PDL)
- Wundbehandlungen aller Art
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Grundsätzlich werden alle diese Leistungen auf ärztliche Anordnung
hin und b.B. auch als Anleitungsleistungen erbracht. |
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